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   RG, 09.02.1925 - V 161/24   

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https://dejure.org/1925,101
RG, 09.02.1925 - V 161/24 (https://dejure.org/1925,101)
RG, Entscheidung vom 09.02.1925 - V 161/24 (https://dejure.org/1925,101)
RG, Entscheidung vom 09. Februar 1925 - V 161/24 (https://dejure.org/1925,101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Anwendbarkeit des § 1829 Abs. 2 BGB. auf Verträge, die von einem ausländischen Vormundschaftsgerichte zu genehmigen sind. 2. Bedarf nach deutschem Recht ein Grundstückserwerbsvertrag, den ein Vater als gesetzlicher Vertreter seines minderjährigen Kindes abschließt, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 110, 173
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.03.2021 - V ZB 127/19

    Nießbrauch bei Grundstückserwerb durch Minderjährigen genehmigungsbedürftig?

    Mit Blick auf den Schutzzweck der Norm ist die Genehmigung aber nicht erforderlich, wenn die Bestellung im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks erfolgt und sich bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil des Erwerbsvorgangs darstellt, so dass dem Minderjährigen von vornherein nur belastetes Eigentum zukommen soll (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 17; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1997 - XI ZR 129/96, FamRZ 1998, 24, 25; Beschluss vom 6. Juni 1957 - IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374 f.; RGZ 108, 356, 363 f.; RGZ 110, 173, 175).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 177/81

    Die sich für den Minderjährigen durch den Erwerb eines Grundstücks ergebende

    Daher durften die Eltern oder der vertretungsberechtigte Elternteil ein Grundstück für das minderjährige Kind auch dann erwerben, wenn sich der Veräußerer oder Schenker den Nießbrauch vorbehielt (BGHZ 24, 372 im Anschluß an RGZ 108, 356; 110, 173; ebenso das Schrifttum, vgl. Staudinger/Engler a.a.O. §§ 1821, 1822 Rdn. 21; Gernhuber, Familienrecht 3. Aufl. § 52 V 4 und dort Fußn. 16; MünchKomm/Hinz § 1643 Rdn. 7).
  • BGH, 06.06.1957 - IV ZB 53/57

    Grundstückserwerb durch Minderjährigen

    Das Amtsgericht hat den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, der Vertrag bedürfe zwar entgegen der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 108, 356; 110, 173) dieser Genehmigung.

    Der Senat tritt insoweit der Ansicht des Reichsgerichts bei, wie sie sich aus den in RGZ 108, 356 und 110, 173 veröffentlichten Entscheidungen ergibt.

  • BGH, 24.01.1969 - V ZR 41/65

    Abschluss eines Grundstückskaufvertrags mit Rentenleistungspflicht als

    Nach der vom Bundesgerichtshof bestätigten Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 108, 356; 110, 173; BGHZ 24, 372 = NJW 1957, 1187) bedarf eine solche Verpflichtung keiner vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung gemäß § 1643 Abs. 1 in Verbindung mit § 1821 Abs. 1 Nr. 1 und 4 BGB.
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